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Auf Drängen der EU-Kommission hat die Bundesregierung das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) verabschiedet. Nach Ablauf einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2012 können Sie dann einen Schornsteinfeger-Fachbetrieb frei wählen. Mit diesem Gesetz werden aber auch die Haus- und Wohnungseigentümer und damit Ihre Hausverwaltung deutlich stärker in die Verantwortung genommen.
Schornstein
Ab 2013 können Sie sich einen Schornsteinfeger-Fachbetrieb frei wählen.
Wieder neue Aufgaben und Haftung für Ihre Hausverwalterin.
Auf Drängen der EU-Kommission hat die Bundesregierung das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) verabschiedet. Nach Ablauf einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2012 können Sie dann einen Schornsteinfeger-Fachbetrieb frei wählen. Mit diesem Gesetz werden aber auch die Haus- und Wohnungseigentümer und damit Ihre Hausverwaltung deutlich stärker in die Verantwortung genommen. Auch dies ist wieder eine Erweiterung unseres Verantwortungsbereiches mit entsprechenden Folgen für Kostenstruktur und Haftungsumfang.
Hier nun ein kleiner Ablaufplan bei der Beauftragung
Es ist der Nachweis über die frist- und ordnungsgemäße Ausführung der Schornsteinfegerarbeiten mit dem vorgeschriebenen Formblatt zu führen. Versäumnisse werden zu weiteren Kosten und ggfs. zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen führen. Weiter besteht die Gefahr, den Versicherungsschutz zu gefährden.
- Der zuständige Schornsteinfeger stellt Ihnen einen Feuerstättenbescheid aus. Ab 2010 stellt der zuständige Schornsteinfeger regelmäßig einen Feuerstättenbescheid aus. Der wird alle drei Jahre nach einer Feuerstättenschau erneuert. In diesem Bescheid ist genau dokumentiert, wann welcher Schornstein, Abgasleitung und Feuerstätte, wie oft und zu welchem Termin, gereinigt bzw. geprüft werden muss.
- Sie suchen sich im Internet (BAFA) einen eingetragenen Schornsteinfeger-Fachbetrieb aus dem Schornsteinfeger-Register heraus und beauftragen ihn mit den vorgeschriebenen Arbeiten.
- Die Durchführung der Arbeiten ist auf dem Formblatt "Formblatt zum Nachweis der Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten" zu bescheinigen.
- Weiter ist zum genannten Termin mit dem "Formblatt zum Nachweis der Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten" dem zuständigen Schornsteinfeger die Erledigung der Arbeiten schriftlich anzuzeigen.

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