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Legionellen

Legionellen

Bei Legionellen handelt es sich um Bakterien im Wasser, die sich insbesondere bei 25 bis 45°C vermehren und schwere Lungenentzündungen verursachen können. Auch Eigentümer sind gemäß Trinkwasserverordnung verpflichtet, ihre Warmwasserbereitungsanlagen in Wohngebäuden prüfen zu lassen, und Maßnahmen gegen einen Befall zu ergreifen.

Grundsätzliches zu Legionellen

Bei Legionellen handelt es sich um Bakterien im Wasser, die sich insbesondere bei 25 bis 45°C vermehren und schwere Lungenentzündungen verursachen können. Auch Eigentümer sind gemäß Trinkwasserverordnung verpflichtet, ihre Warmwasserbereitungsanlagen in Wohngebäuden prüfen zu lassen, und Maßnahmen gegen einen Befall zu ergreifen.

Welche Gebäude sind in der Prüfpflicht?

  1. Unter die Prüfungspflicht fallen alle Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen; in denen mindestens eine Wohnung unter Gewinnerwartungsabsicht vermietet ist.
  2. Alle Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen mit einer zentralen Heizung zur Warmwasserbereitung; deren Kessel das Fassungsvermögen von 400l übersteigt.
  3. Alle Gebäude deren Leitungsinhalt mehr als drei Liter vom zentralen Kessel bis zu der am weitesten entfernten Abnahmestelle beinhaltet.

Wir bereitet man die Anlage zur Legionellenprüfung vor?
An der Heizanlage werden von einer Installationsfirma Abnahmestellen montiert. Es ist bei den Hähnen eine Materialgüte nach DIN zu wählen die "abflammen" zulässt. 

Was geschieht nach Feststellung einer Kontamination mit Legionellen?

  1. Die Hausverwaltung ist verpflichtet, das Gesundheitsamt zu informieren.
  2. Die Hausverwaltung ist gemäß des Kontaminationsgrades an unterschiedliche Weitergabepflichten gegenüber Beteiligten, Hausbewohnern und Personen gebunden.
  3. Es erfolgt eine thermische oder chemische Desinfektion.
  4. In einzelnen Fällen werden Hausverwaltungen von den Gesundheitsämtern zur Gutachtenerstellung verpflichtet.
  5. Es erfolgen weitere Abnahmen bis zur Entwarnung.

Wer trägt die Kosten?

Die Prüfung ist grundsätzlich auf die Mieter umzulegen. Für Kosten aus Gutachten und weiterführenden Maßnahmen werden ggf. abweichende Kostenübernahmen geregelt.Haftung 
Die Haftung für die verpflichtenden Maßnahmen übernimmt der Hausverwalter (in unserem Fall ein spezieller Versicherer). Ist der Verwalter ein Privatmann, oder ist dieser nicht versichert, haftet er persönlich (Betroffene Eigentümer, die ihre Pflichten nicht einhalten, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.).

Empfehlung zur Vorbeugung: Trinkwasserdesinfektion mit „aktiviertem“ Wasser

Potoclean ist eine Lösung zur Trinkwasserdesinfektion. Sie entfernt im Einklang mit der Trinkwasserverordnung sämtliche Mikroorganismen und den Biofilm aus einer Trinkwasseranlage. Gleichzeitig lässt sich der Energieverbrauch für die Trinkwarmwasserbereitstellung verringern. Hersteller der Verfahrenstechnik ist die Waterclean GmbH, Vertriebspartner in Deutschland ist Daynight. 
Die Anlage arbeitet bis auf das Nachfüllen von Salz, Zitronensäure und einer jährliche Wartung vollautomatisch. Potoclean ist trotz der hochwirksamen Desinfektionseigenschaften ungefährlich und nicht gesundheitsschädlich und rekombiniert nach einer gewissen Zeit ohne schädliche Rückstände zu Wasser und Salz. Einzigartig an dem Verfahren ist, dass ein vorhandener Biofilm abgebaut und bei dauerhaftem Einsatz eine Biofilmneubildung verhindert wird. Die Anlage wird in drei Leistungsgrößen angeboten und benötigt zur Herstellung der Lösung Trinkwasser mit einer Härte <5 °dH, ggf. ist eine Enthärtung erforderlich. Das Verfahren ist zugelassen nach DVGW Arbeitsblatt W 229 und DIN EN 901 Tabelle 1 §11 TrinkwV.

Hinweis: Zugabe von Aufbereitungsstoffen

Sollten dem Trinkwasser Aufbereitungsstoffe hinzugefügt werden, müssen den Mietern bei Beginn der Zugabe die Aufbereitungsstoffe und deren Konzentration im Trinkwasser schriftlich bekannt gegeben werden. Zudem sollte eine schriftliche Bekanntgabe an geeigneter Stelle ausgehängt, und den Mietern auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

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