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Rauchmelder

Rauchmelder

Die DIN 14676 (aktuelle Version September 2012) ist eine Anwender-Norm und beschreibt auf nationaler Ebene Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern bzw. Heimrauchmeldern. Verantwortlich für die Erstellung der Norm ist der Normausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) NA 031-02-01 AA Brandmelde- und Feueralarmanlagen.

Rauchmelder

Die DIN 14676 (aktuelle Version September 2012) ist eine Anwender-Norm und beschreibt auf nationaler Ebene Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern bzw. Heimrauchmeldern. Verantwortlich für die Erstellung der Norm ist der Normausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) NA 031-02-01 AA Brandmelde- und Feueralarmanlagen.

Hessen

Auch in Hessen gibt es eine Rauchmelderpflicht für Neubauten, Umbauten und Bestandsbauten. Die Hessen haben noch bis Ende 2014 Zeit, bestehende Wohnungen mit Rauchmeldern nachzurüsten. Für Neubauten gilt die Rauchmelderpflicht seit Juni 2005.

Niedersachen, Bremen und Sachsen-Anhalt

In Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt endet die Nachrüstpflicht für bestehende Wohnungen am 31. Dezember 2015. Seit 2009 gilt die Rauchmelderpflicht in Sachsen-Anhalt seit 2010 in Bremen für Neubauten. In Niedersachsen müssen Neubauten seit November 2012 mit Rauchmeldern ausgerüstet werden.

Anforderungen

Bei der Grundausstattung in einer Wohnung sind besonders Kinderzimmer, Schlafbereiche und Flure mit Rauchwarnmeldern auszustatten.

Bei offenen Gegebenheiten (Treppenhäuser, Fluchtwege) mit mehreren Geschossen ist auf der obersten Ebene ein Rauchwarnmelder zu installieren.

Generell ist jedoch zu empfehlen, die Installation von Rauchwarnmeldern in allen Räumen einer Wohnung bzw. eines Wohnhauses zu installieren. Ausnahme könnten hierbei Küche, Bad oder Orte sein, an denen Wasserdämpfe Täuschungsalarme auslösen könnten.

Entgegen vieler unterschiedlicher Rechtsauffassungen sind wir mit den Kollegen aus den Verbänden der Auffassung, die Haftung für die Installation und Wartung der Rauchwarnmelder obliegt dem Eigentümer.

Dies trifft auch bei einer Verklausulierung im Mietvertrag zu. Bisher werden meist nur WEG und DIN zur Grundlage zitiert. Nimmt man das BGH hinzu, werden sich Gerichte noch mit vielen Klarstellungen in der Haftungsfrage schwer tun.

Also die Empfehlung an unsere Kunden - Vergeben Sie Installation und Wartung der Rauchwarnmelder an ein professionelles Unternehmen, welches Ihnen die jährlich vorgeschriebene Wartung unter Führung eines Wartungsbuches sicherstellt. Mit diesem Nachweis können die Versicherer im Schadensfall Ihre Kassen nicht geschlossen halten.

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