Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Gashausschau

Gas, Gashausschau

Die Vorschrift über die Gashausschau ist als Verkehrssicherungspflicht zwingend einzuhalten. Hierüber sind Protokolle zu fertigen, bzw. es ist ein Wartungsbuch zu führen. Im Schadensfall haftbar sind die Eigentümer und Hausverwalter.

Gashausschau

Die Vorschrift über die Gashausschau ist als Verkehrssicherungspflicht zwingend einzuhalten. Hierüber sind Protokolle zu fertigen, bzw. es ist ein Wartungsbuch zu führen. Im Schadensfall haftbar sind die Eigentümer und Hausverwalter.

Die jährliche Sichtprobe ist auch privat durchführbar. Aber Vorsicht: Die Haftung beschränkt sich in dem Fall auf die Privatperson und die Gemeinschaft. Unsere Empfehlung daher: Lassen Sie die jährliche Sichtprüfung auch von einem Fachmann mit einem ordentlichen Protokoll in den Hausakten dokumentieren (Wartungsbuch).

Wir als Fachverwaltung vergeben die jährlichen Sichtprüfungen, wie auch die alle 12 Jahre geforderten Dichtigkeitsprüfungen der Gasanlagen ausschließlich an Fachfirmen. Die Kosten werden als Wartungskosten Gasanlage in die Umlage aufgenommen.

Verkehrssicherungspflicht des Gasanlagenbetreibers (Hauseigentümer, Verwalter) ist gewährleistet, wenn:

  • für die Gasinstallation durch den Betreiber oder dessen Beauftragten die jährliche Sichtprüfung (Hausschau) der gesamten Anlage per Nachweis erfolgt.
  • laut Herstellerunterlagen durch ein VIU (Vertragsinstallationsunternehmen), oder Wartungsunternehmen (nach G 676) eine regelmäßige Gasgeräteinspektion erfolgt.
  • die Gebrauchsfähigkeitsprüfung der gesamten Gasanlage alle 12 Jahre durch ein VIU erfolgt.
  • bei freiverlegten Außenleitungen eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung der erdverlegten Teile (alle 6 Jahre) erfolgt.

Jährliche Sichtprüfung - Anforderungen

Überprüfung/Sichtkontrolle der

  • Verteilungsleitung
  • Steigleitung
  • Abzweigleitung
  • Gaszähleranschlussleitung
  • Verbrauchsleitung
  • Geräteanschlussleitung
  • Absperrventile

Häufige Mängel:

  • Leitung nicht ausreichend befestigt
  • Korrosion
  • Wanddurchführungen, Deckendurchführungen oder Hülsrohre mangelhaft
  • Absperrarmaturen sind nur sehr schwer oder nicht zu betätigen, bzw. nicht erreichbar
  • unklare Leitungsführung, bzw. keine Dokumentation zur Leitungsführung vorhanden
Zum Seitenanfang